26.03.2009 - Änderung zur Gema-Auslieferungsgenehmigung



Die Gema sendet keine Auslieferungsgenehmigungen mehr an Presswerke.

Daraus folgt, damit wir Ihre Datenträger fristgerecht ausliefern können, dass Sie die von der Gema erhaltene Auslieferungsgenehmigung an uns weiter leiten. Nachfolgend finden Sie die an uns versendete Gema-Mitteilung.

Ihr interdisc Team



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Ablaufänderung bei Auslieferungsgenehmigungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Gerne möchten wir Sie über eine Ablaufänderung im Bereich Einzellizenznehmer informieren:

Bislang hat die GEMA die sogenannte Auslieferungsgenehmigung an die Presswerke
verschickt. Diese Handhabung hat zu zahlreichen Rückfragen seitens der Lizenznehmer
zum jeweiligen Bearbeitungsstand bei der GEMA geführt.

Ab 01.04.2009 versendet die GEMA daher die Auslieferungsgenehmigung nicht mehr
an die Presswerke, sondern direkt an den jeweiligen Lizenznehmer.

Der Lizenznehmer wird ab 01.04. dieses Dokument an Sie, als zuständiges
Presswerk weiterleiten, um die ordnungsgemäße Anmeldung des Tonträgers
bei der GEMA nachzuweisen.

Wir bitten Sie, für die GEMA-Prüfung Kopien dieser Auslieferungsgenehmigungen
wie in der Vergangenheit, bereitzustellen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne per Email (urothlauf@gema.de) sowie
unter der Telefonnummer 089 – 48003 806 zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Direktion Industrie