AGB
- 1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
- 1.1 Jede Bestellung des Kunden erfolgt im Einverständnis mit den nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Bezugsbedingungen des Kunden sind nur dann verbindlich, wenn sie von Interdisc ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden oder Änderungen der Bedingungen ? auch Erklärungen der Geschäftsstellen und Vertreter von Interdisc ? sind nur nach schriftlicher Bestätigung seitens Interdisc rechtsgültig.
- 1.2 Die Angebote von Interdisc sind in Bezug auf Preis, Menge, Liefer- und Zahlungsbedingungen usw. stets freibleibend. Der Kaufvertrag gilt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch Interdisc als abgeschlossen.
- 1.3 Ergeben Auskünfte oder sonstige Feststellungen nach Auftragsbestätigung eine Gefährdung der Ansprüche Interdiscs, so ist Interdisc berechtigt, Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheit zu verlangen und weitere Auslieferungen einzustellen. Wird dies vom Auftraggeber abgelehnt, kann Interdisc unter Ausschluß jeglicher Ersatzansprüche wegen Nichterfüllung vom Vertrag zurücktreten. Die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten trägt der Auftraggeber.
- 1.4 Der Auftraggeber stellt Interdisc die für die Herstellung erforderlichen Unterlagen wie z. B. Daten, Vervielfältigungsvorlagen, Druckfilme, Datenträger etc. kostenlos entsprechend den vorgegebenen Spezifikationen, und zwar ausschließlich als Duplikate, zur Verfügung. Bei Verlust oder Beschädigung dieser Unterlagen, während diese sich im Besitz der Firma Interdisc befinden, haftet Interdisc maximal in Höhe der Materialkosten für ein neues Duplikat. Daten werden kostenlos vom Kunden neu zur Verfügung gestellt. Interdisc ist nicht zu einer Überprüfung der vom Kunden angelieferten Unterlagen verpflichtet. Einer aus fehlerhaften, vom Kunden angelieferten Unterlagen sich ergebende mangelhaften Ausführung begründen keine Gewährleistungsansprüche für den Kunden. Alle zur Ausführung eines Auftrages hergestellten Werkzeuge und Materialien (z. B. Glassmaster, Stamper etc.) verbleiben im Eigentum von Interdisc, und zwar auch dann, wenn der Kunde die Kosten für deren Herstellung trägt.
- 1.5 Interdisc ist nicht verpflichtet, Produktionsunterlagen, Glassmaster und Stamper für etwaige Folgeaufträge länger als 6 Monate nach Beendigung des Erstauftrages aufzubewahren. Danach werden die bei Interdisc lagernden Produktionsunterlagen, Glassmaster und Stamper ohne besondere Benachrichtigung des Auftraggebers vernichtet. Der Auftraggeber kann jedoch vor Ablauf der vorgegebenen Frist die Rückgabe der von ihm eingereichten Produktionsunterlagen auf seine Kosten verlangen. Interdisc haftet auch nicht länger als 6 Monate, gerechnet ab Eingang oder Herstellung derselben, für Lagerschäden bei vorgenannten Produktionsunterlagen (Glassmastern und Stampern).
- 1.6 Technisch bedingte Farbabweichungen beim CD-Aufdruck oder bei Drucksachen im Vergleich zur Vorgabe berechtigen den Kunden nicht zur Ablehnung der Annahme und stellen keine Wertminderung dar. Farbweichungen können überhaupt nur dann angemängelt werden, wenn eine unserer Spezifikationen entsprechende, druckverbindliche Vorlage mitgeliefert wird.
- 1.7 Schadensersatzforderungen des Kunden können nur geltend gemacht werden, wenn Interdisc grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Interdisc haftet nicht für etwaige Folgeschäden, die dem Auftraggeber oder einem Dritten durch einen Auftrag entstehen.
- 1.8 Verbindlich für Interdisc sind immer die unter www.inter-disc.de hinterlegten, aktuellen Spezifikationen, die auf Nachfrage von Interdisc übermittelt werden können. Vorhergehende Spezifikationen verlieren mit Veröffentlichung neuer Spezifikationen die Gültigkeit.
- 2. Lieferbedingungen
- 2.1 Lieferfristen rechnen, vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, vom Tage der Auftragsbestätigung bis zur Versandbereitschaft, frühestens jedoch ab Eingang sämtlicher kundenseitig beizustellender Produktionsunterlagen in den Spezifikationen entsprechender und durch Interdisc weiterverarbeitbarer Form. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die nicht von Interdisc zu vertreten sind, so gilt als Versandtag der Tag der Versandbereitschaft bei Interdisc. Wird eine vereinbarte Lieferfrist von Interdisc überschritten, so kann der Besteller nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbständige Geschäfte.
- 2.2 Unvorhergesehene Lieferhindernisse, wie z. B. Fabrikations- oder Lieferstörungen, die durch höhere Gewalt, Rohstoffmangel, Maschinenschaden, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung o. ä. entstehen, berechtigen Interdisc, nach Wahl entsprechende Verlängerungen der Lieferfristen nach Wegfall des hemmenden Ereignisses zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag kann der Besteller keinerlei Ansprüche gegenüber Interdisc geltend machen.
- 3. Preise und Versand
- 3.1 Die von Interdisc angegebenen gültigen Preise verstehen sich, wenn nicht anders ausdrücklich vermerkt, zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Erstellung des Belegs geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind unfrei.
- 3.2 Interdisc ist aus produktionsbedingten Gründen zu Mehr- oder Minderlieferungen berechtigt, wobei die gelieferte Menge dem Auftraggeber in Rechnung gestellt wird.
- 3.3 Der Versand erfolgt nach Wahl von Interdisc ab Werk auf Gefahr des Empfängers, auch wenn eigene Transportmittel eingesetzt werden.
- 4. Zahlungen
- 4.1 Die Zahlung hat direkt nach Erhalt der Rechnung, ohne jeden Abzug, zu erfolgen. Andere Zahlungsbedingungen bedürfen der vorherigen Absprache und sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch Interdisc gültig. Bei Zahlungen nach Überschreiten der Fälligkeit ist Interdisc berechtigt, Zinsen in Höhe der von Großbanken jeweils für Kreditgewährung geforderten Sätze zu berechnen. Weist Interdisc höhere Zinsen nach, so ist Interdisc berechtigt, diese zu berechnen. Weitergehende Rechte, insbesondere Anspruch auf Ersatz des durch den Zahlungsverzug entstandenen Schadens bleiben vorbehalten.
- 4.2 Bei Zahlungsverzug kann die Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung von Interdisc für fällig erklärt werden. Sämtliche Zahlungen werden zunächst auf Zinsen und Kosten, dann auf die jeweils ältesten Forderungen verrechnet. Entgegenstehende Anweisungen des Kunden sind unwirksam.
- 4.3 Interdisc behält sich ausdrücklich vor, bei Produktionsverkäufen bis zu zwei Drittel der entstehenden Rechnungskosten als Anzahlung zu verlangen.
- 5. Reklamation und Mängel
- 5.1 Mängel sind Interdisc nach Eingang der Ware beim Kunden oder der von ihm bestimmten Ablieferungsstelle innerhalb einer Woche schriftlich unter Angabe der Mängel sowie Zusendung entsprechender Muster in ausreichender Stückzahl anzuzeigen. Ware, die nach Versand durch Interdisc, be- oder verarbeitet oder vom Kunden weiterverkauft worden ist, kann nicht mehr beanstandet werden. Läßt der Kunde die Ware bei Interdisc auf Lager nehmen, so sind Mängel innerhalb einer Woche nach Eingang der Rechnung, die Interdisc über die Ware gestellt hat, anzuzeigen. Interdisc ist verpflichtet, in diesem Fall dem Kunden die Möglichkeit zur Untersuchung der auf Lager genommenen Ware innerhalb dieser Fristen zu geben. Nach Ablauf der Fristen angezeigte Mängel und Reklamationen werden nicht anerkannt.
- 5.2 Mängel und Lieferverzüge, die aus nicht von Interdisc zu vertretenden Gründen, z. B. nicht den Spezifikationen entsprechende Produktionsunterlagen, entstehen, werden nicht anerkannt.
- 5.3 Bei frist- und formgerechter und berechtigter Beanstandung hat Interdisc nach seiner Wahl das Recht zur Ersatzlieferung mit erneuter Lieferfrist, zur Rücknahme der Ware gegen Gutschrift, zur Nachbesserung oder sich mit einer teilweisen Gutschrift einverstanden zu erklären. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Interdisc die beanstandete Ware innerhalb einer angemessenen Frist zur Verfügung zu stellen.
- 5.4 Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz sind ausgeschlossen. Die Verjährung tritt innerhalb eines Monats nach Ablehnung der Mängelrüge durch Interdisc ein.
- 5.5 Bei Sonderposten oder Restposten ist ein Rückgaberecht ausgeschlossen, bei Ware 2. Wahl beschränkt sich dieses darauf, daß Ausschußware geliefert sei.
- 5.6 Rücksendungen nachweislich von Interdisc gelieferter Ware dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung von Interdisc erfolgen und werden nur mit einem von Interdisc zur Verfügung gestellten Rücklieferschein angenommen.
- 6. Eigentumsvorbehalt
- 6.1 Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftiger entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden, hierzu gehören auch bedingte Forderungen, bleiben die verkauften Waren Eigentum von Interdisc. Der Kunde willigt hierdurch ausdrücklich darin ein, daß Interdisc bei Verzug des Kunden jederzeit berechtigt ist, die Vorbehaltsware aus der Verfügung des Kunden zu entfernen; der Käufer verzichtet auf den Einwand der verbotenen Eigenmacht.
- 6.2 Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb veräußern, zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherheitsübereignung und zur Verpfändung ist er nicht berechtigt.
- 6.3 Veräußert der Kunde die Vorbehaltsware, so tritt er bereits jetzt ausdrücklich sämtliche sich aus dem Verkauf ergebenden Ansprüche vollständig und unwiderruflich an Interdisc ab.
- 7. Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz
- 7.1 Im Falle von Zahlungsunfähigkeit oder bei Insolvenz des Kunden ist Interdisc berechtigt, die noch in seinem Eigentum stehende Ware auf Kosten des Auftraggebers sicherzustellen und zurückzunehmen. Der Kunde verpflichtet sich, alle hierzu notwendigen Auskünfte zu erteilen. Weitergehende Rechte bleiben vorbehalten.
- 8. Warenkennzeichnung, Urheberrechte, Haftung
- 8.1 Jede Veränderung der von Interdisc gelieferten Ware und jede Sonderstempelung, die als Ursprungszeichen (Hersteller- oder Handelsmarke) des Kunden oder eines Dritten gelten oder angesehen werden könnte, ist unzulässig. Soweit bei einem Verstoß dagegen Ansprüche gegen Interdisc geltend gemacht werden, ist Interdisc davon freizustellen.
- 8.2 Es wird darauf hingewiesen, daß dem Export der von Interdisc gelieferten Ware möglicherweise Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte Dritter in anderen Staaten entgegenstehen. Interdisc lehnt jede Haftung ab, wenn der Kunde von den Inhabern solcher ausländischen Rechte in Anspruch genommen wird.
- 8.3 Der Kunde gewährleistet, dass sämtliche bei Interdisc in Auftrag gegebenen Artikel in Bezug auf Inhalt, Aufmachung u. ä. nicht gegen Schutzrechte Dritter, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, Warenzeichen u. ä. und andere gesetzlichen Ge- und Verbote verstoßen. Soweit aus solchen Verstößen Ansprüche gegen Interdisc erhoben werden oder Verfahren gegen Interdisc eingeleitet werden, ist Interdisc von diesen Ansprüchen bzw. den daraus entstehenden Kosten freizustellen.
- 8.4 Auf Verlangen von Interdisc ist der Kunde verpflichtet, Nachweise über seine Berechtigung zur Herstellung der bei Interdisc in Auftrag gegebenen Ware unverzüglich zu erbringen. Dies schließt ausdrücklich alle Leistungsschutzrechte, Vervielfältigungsrechte und Lizenzrechte ein. Der Kunde stellt Interdisc schon jetzt von allen Kosten und Ansprüchen, die sich aus Verstößen gegen oben genannte Rechte ergeben, frei.
- 8.5 Bei offensichtlichen Verstößen gegen Ge- und Verbote wie unter 8. aufgelistet, ist Interdisc berechtigt, die Auftragsannahme und -ausführung zu verweigern, entsprechend zuständige Stellen zu informieren und vom Kunden zur Verfügung gestellte Unterlagen sicherzustellen.
- 9. Abwehrklausel
- 9.1 Den obigen Bedingungen widersprechende oder ergänzende AGB´s des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Kunde den Auftrag unter Hinweis auf seine AGB´s erteilt. Anderes gilt nur, wenn Interdisc die AGB´s des Kunden ausdrücklich akzeptiert.
- 10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
- 10.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Alsdorf. Der Gerichtsstand, auch in Wechsel- oder Schecksachen sowie für Ansprüche des Wiederverkäufers gegen Interdisc, ist das für Alsdorf zuständige Amts- bzw. Landgericht.



